Verbot des Imports und der Zulassung veralteter Geräte: Ab dem 30. November 2025 ist der Import und die Typgenehmigung von Mobilgeräten, die nur 2G- und 3G- Konnektivität unterstützen, offiziell verboten. Diese Maßnahme soll die Markteinführung veralteter Technologien verhindern.
Die Stilllegung des 2G-Netzes: Bis zum 31. Dezember 2028 werden alle 2G-Mobilfunknetze bundesweit offiziell stillgelegt.
Außerbetriebnahme des 3G-Netzes: Alle 3G-Mobilfunknetze werden bis zum 31. Dezember 2030 außer Betrieb genommen.
Diese stufenweisen Fristen sollen einen strukturierten Übergang für die Beteiligten der Branche sicherstellen, damit das Geräte-Ökosystem ausgereift ist und den Benutzern gleichzeitig ausreichend Zeit bleibt, moderne, spektrumeffiziente Technologien wie 4G und 5G zu übernehmen.
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