Das indonesische Ministerium für Kommunikation und Digitales (Kementerian Komunikasi dan Digital) hat einen Dekretsentwurf veröffentlicht, der eine verbindliche Liste von Telekommunikationstools und anderen Geräten mit Telekommunikationsfunktionen festlegt, die den indonesischen technischen Standards entsprechen und einer Zertifizierung unterzogen werden müssen.
Ziel ist die Umsetzung der Bestimmungen von Artikel 33 der Verordnung Nr. 3 des Ministers für Kommunikation und Informatik aus dem Jahr 2024 über die Zertifizierung von Telekommunikationsgeräten und/oder Telekommunikationsausrüstungen. Im Rahmen der Überwachung von Telekommunikationsgeräten und/oder Telekommunikationsausrüstungen hat das Ministerium für Kommunikation und Digitales einen Entwurf eines Dekrets des Ministers für Kommunikation und Digitales über die Liste der Telekommunikationsgeräte und/oder Telekommunikationsausrüstungen vorbereitet, die den technischen Standards entsprechen müssen.
Der Entwurf umfasst:
1. Festlegung einer Liste von Telekommunikationsgeräten und/oder Telekommunikationseinrichtungen, einschließlich anderer Werkzeuge und/oder Geräte mit Telekommunikationsfunktionen, die technischen Standards entsprechen müssen;
2. Die Liste der Telekommunikationsgeräte und/oder Telekommunikationseinrichtungen und anderer Werkzeuge und/oder Geräte mit Telekommunikationsfunktionen wird auf der Grundlage des harmonisierten Systemcodes gemäß den Bestimmungen der Gesetze und Vorschriften erstellt.
3. Die Aufnahme des Harmonisierten Systemcodes in diesen Ministerialerlass ist ein Verwaltungsinstrument der Überwachung und stellt keine Referenz bei der Bestimmung des Harmonisierten Systemcodes für die Warenart im Zollabwicklungsprozess dar.
4. Für den Fall, dass es Telekommunikationsgeräte und/oder Telekommunikationsgeräte und andere Werkzeuge und/oder Geräte gibt, die über Telekommunikationsfunktionen verfügen, die noch nicht im Anhang zu diesem Ministerialerlass aufgeführt sind, müssen sie dennoch den technischen Standards entsprechen; und
5. Dieser Ministerialerlassentwurf tritt 30 (dreißig) Kalendertage nach dem Datum seiner Festlegung in Kraft.
Antworten oder Eingaben können bis spätestens 20. Juli 2025 an die Generaldirektion für digitale Infrastruktur des Ministeriums für Kommunikation und Digitales eingereicht werden.